Überleben vom Zufall befreien
📞 033 533 73 74
Kostenlose, professionelle Informationen
Erste Hilfe am Arbeitsplatz - die Kompetenzseite für Firmen
Alles rund um betriebliche Erste Hilfe von Profis aus der Notfallmedizin (Rettungssanitäter, Notärztin)
Kostenlose, professionelle Informationen
Erste Hilfe am Arbeitsplatz - die Kompetenzseite für Firmen
Alle Informationen rund um betriebliche Erste Hilfe von Profis aus der Notfallmedizin (Rettungssanitäter, Notärztin)
Erste Hilfe für Betriebe, dazu äussert sich das Arbeitsgesetz:
In unserer jahrelangen Tätigkeit im Rettungsdienst, aber auch in hunderten von Beratungsgesprächen von verschiedensten Firmen und Institutionen rund um betriebliche Erste-Hilfe-Prozesse, haben wir immer wieder festgestellt, dass die Verunsicherung sehr gross ist, was von Arbeitgebern im Bereich der Ersten Hilfe wirklich verlangt wird.
Mit dieser Homepage, die sich ausschliesslich mit dem Thema der Ersten Hilfe für Betriebe, Firmen und allgemein Erster Hilfe am Arbeitsplatz beschäftigt, möchten wir unseren Beitrag leisten, die Schweizer Arbeitsplätze ein Stücken sicherer zu machen.
Die arbeitsgesetzliche Grundlage zu was Firmen im Bereich der Ersten Hilfe verpflichtet sind und auf die bei von Amtes wegen untersuchten Arbeitsunfällen abgestützt wird, befindet sich in der Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz im Artikel 36.
Erste-Hilfe-Konzept für Firmen
Das Seco verlangt in der Wegleitung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) im Artikel 36, dass Betriebe über ein Erste-Hilfe-Konzept verfügen. Dieses muss die Betriebsgefahren, die Grösse und die örtliche Lage des Betriebes berücksichtigen. Es regelt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung der Personen, die am Arbeitsplatz Erste Hilfe leisten.
Zudem sind im betrieblichen Erste-Hilfe-Konzept die Ausbildung, Anzahl betrieblicher ErsthelferInnen und Einsatzmittel festzulegen.
Die regelmässige Orientierung aller Mitarbeitenden über das bestehende betriebliche Erste-Hilfe-Konzept ist sicherzustellen.
Bei Betrieben mit besonderen Gefährdungen gemäss EKAS-Richtlinie 6508 legen die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlichen ASA-SpezialistInnen die entsprechenden Erste-Hilfe-Massnahmen fest. Das kann zum Beispiel bei Gefahren mit Elektrizität, Chemikalien, bei Hitze- und Kältearbeitsplätzen oder sauerstoffreduzierter Atmosphäre nötig sein.
Tipp: Regeln Sie in Ihrem Erste-Hilfe-Konzept auch die Informationsflüsse rund um medizinische Notfallsituationen und stellen Sie sicher, dass diese allen bekannt sind.
Niemand möchte, dass Informationen schneller nach aussen gelangen, als dass Vorgesetzte oder entsprechende Kommunikationsstellen informiert sind.
Betriebliche Ersthelfende
(Erste-Hilfe-Kurse für Firmen)
Das Seco verlangt in der Wegleitung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) im Artikel 36, dass Betriebe über ErsthelferInnen verfügen, die eine adäquate Ausbildung in Erster Hilfe haben und diese regelmässig aufgefrischt wird.
Wie das genau gemacht werden soll, lässt das Arbeitsgesetz offen. Es gibt also keine Vorgaben, was für Kurse und Ausbildungen besucht werden sollen. In der Praxis bewähren sich aber zwei Varianten.
Variante 1
Eine davon ist, dass eine Gruppe von Mitarbeitenden zwischen zwei und neun Tagen in Erster Hilfe ausgebildet wird. Meistens mit den so genannten IVR-Kursen Stufe 1 bis 3.
Hier wird einer meist kleineren Gruppe von betrieblichen Ersthelfenden fundiertes Wissen in Erster Hilfe vermittelt.
Sehr wichtig ist, dass die internen Prozesse und Strukturen dieses Systems allen Mitarbeitenden bekannt sind. Ansonsten besteht die sehr unglückliche Möglichkeit, dass in einem Ereignisfall und dem daraus resultierenden Stress, die Alarmierung der betrieblichen Ersthelfenden vergessen wird.
Vorteile dieser Variante:
Gerade Ersthelfende, dann meist Betriebssanitäter genannt, die nach Stufe 2 oder gar 3 ausgebildet sind, verfügen über ein fundiertes Wissen in Erster Hilfe.
Nachteile dieser Variante:
Gemäss der Wegleitung 3 zum Arbeitsgesetz, Artikel 36, muss in einem Betrieb die Erste Hilfe immer gewährleistet sein – auch bei Ferienabwesenheiten einzelner Betriebssanitäter, wenn diese in einem Meeting oder aus einem sonstigen Grund abwesend oder ausser Haus sind. Hier ist unter Umständen eine «Dienstplanung» der Betriebssanitäter unumgänglich, damit das garantiert werden kann.
Für Betriebe, deren Mitarbeitende vor allem dezentral (auf verschiedenen Baustellen, etc.) und in oft ändernden Konstellationen arbeiten, ist diese Variante fast nicht umsetzbar.
Variante 2
Hier wird die Philosophie gelebt, dass alle, oder zumindest sehr viele Mitarbeitende betriebliche Ersthelfende sind. Natürlich nicht so vertieft ausgebildet wie in Variante 1, jedoch auf das Wesentlichste konzentriert.
Ziel dieser Variante ist es, dass möglichst viele Mitarbeitende Leben retten können. Das heisst, dass die Mitarbeitenden einen (potentiell) lebensbedrohlichen Zustand einer Person erkennen können, die Alarmierung tätigen und die Zeit bis zum Eintreffen der professionellen Rettungskräfte mit den korrekten, evidenzbasierten Massnahmen überbrücken.
Dazu gibt es eine sehr interessante Studie aus Dänemark: Seit 2005 werden dort alle Schüler zwei Lektionen pro Jahr in Erster Hilfe ausgebildet. Dadurch ist es Dänemark bis ins Jahr 2010 gelungen, die Überlebensrate nach plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand ausserhalb einer Klinik zu verdreifachen.
Dieses Studienergebnis ist absolut bemerkenswert und zeigt, dass es für eine Gesellschaft sehr wichtig ist, dass möglichst viele Leute die einfachen Massnahmen der Wiederbelebung kennen und anwenden können.
Wenn auch diese Studienergebnisse womöglich nicht eins zu eins auf eine Firma übertragen werden können, zeigen sie sicher eine Tendenz. Zudem haben Firmen so die Möglichkeit, mit kleinem Einsatz einen weiteren Beitrag an die Gesellschaft zu leisten, da die Schweiz leider Erste Hilfe noch nicht in ihren Lehrplan aufgenommen hat.
Vorteile dieser Variante:
Nachteil dieser Variante:
1 Person 4 Tage oder 8 Leute 4 Stunden
Erste Hilfe Ausstattung und Defibrillatoren
Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist an die Gefährdung des Betriebes anzupassen. Nebst medizinischen Notfällen und schweren Verletzungen gehört auch die Behandlung von Bagatellverletzungen (z. B. Pflästerli) dazu.
Die Ausstattung muss einer regelmässigen Qualitätskontrolle unterliegen (Zustand, Ablaufdaten, etc.).
Für Defibrillatoren gibt es keine gesetzliche Pflicht. Trotzdem ist die Anschaffung eines solchen Gerätes jedoch natürlich sehr sinnvoll. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Sanitätsräume in Betrieben
Zuerst vornweg: Es gibt keine Pflicht für einen Sanitätsraum. Erste Hilfe wird häufig direkt am Ereignisort geleistet. Das heisst, die Hilfe kommt zum Patienten und nicht umgekehrt.
Man kann einen Patienten auch in ein leeres Sitzungszimmer, etc. nehmen, wenn der Bedarf besteht, den Patienten in einen "ruhigen" Bereich zu nehmen - falls es die Krankheits- oder Unfallsituation zulässt.
Dennoch kann in grossen Konzernen oder Einkaufscentern ein Sanitätsraum Sinn machen, bzw. Teil des Erste-Hilfe-Konzepts sein. Der Raum muss in diesem Fall für Rettungskräfte mit der Rollbahre gut zugänglich sein (Breite des "Verkehrsweges" 1.2m, Lichtbreite der Türe 0.9m).
Medikamente am Arbeitsplatz
Die Abgabe von Medikamenten darf gemäss Heilmittelgesetz nur durch berechtigte Personen erfolgen (z.B. ÄrztIn). Jegliche Arzneimittel gehören unter Verschluss. Der Aufbewahrungsort muss klar bezeichnet sein.
Mitarbeitenden, die ihre Vorerkrankungen oder Neigungen zu beispielsweise Spannungskopfschmerzen kennen, sollen sinnvollerweise ihre (Schmerz-)Medikamente selbst mitnehmen.
Lernen Sie den Mann kennen, der dahinter steht
Der (notfall-)medizinische Werdegang von Gerhard Moser begann als Pflegefachmann, ging über die Intensivstation und schlussendlich in den Rettungsdienst. Als Inhaber und Geschäftsführer der Prominis GmbH ist es sein Ziel, seine Expertise – die in der Beratung effizient funktionierender Strukturen in Notfallsituationen seinesgleichen sucht – in die Gesellschaft und Arbeitswelt zu bringen.
Über die Prominis GmbH
Ausschliesslich bestehend aus Profis aus der Notfallmedizin und medizinisch verantwortet von der Co-Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin, Dr. med. Barbara Schild, sind wir als Prominis GmbH ein Garant, wenn es um das Thema Notfallmedizin geht.
Als Praktiker aus der Notfallmedizin wissen wir aus erster Hand, auf was es in medizinischen Notfallsituationen ankommt!
Viele erlebte Situationen in unseren persönlichen Rucksäcken, die nicht hätten ausgehen müssen, wie sie es taten, sind unser persönlicher Antrieb, für unser Tun.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen diese vertieften Informationen auf dieser Website gerne auch kostenlos zur Verfügung.
Gerhard Moser, dipl. Rettungssanitäter HF und Geschäftsführer Prominis GmbH
"Ausschliesslich bestehend aus Profis aus der Notfallmedizin und medizinisch verantwortet von der Co-Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin, Dr. med. Barbara Schild, sind wir als Prominis GmbH ein Garant, wenn es um das Thema Notfallmedizin geht.
Als Praktiker aus der Notfallmedizin wissen wir aus erster Hand, auf was es in medizinischen Notfallsituationen ankommt!
Viele erlebte Situationen in unseren persönlichen Rucksäcken, die nicht hätten ausgehen müssen, wie sie es taten, sind unser persönlicher Antrieb, für unser Tun."
Gerhard Moser, dipl. Rettungssanitäter HF und Geschäftsführer der Prominis GmbH
Ausschliesslich bestehend aus Profis aus der Notfallmedizin und medizinisch verantwortet von der Co-Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin, Dr. med. Barbara Schild, sind wir als Prominis GmbH ein Garant, wenn es um das Thema Notfallmedizin geht.
Als Praktiker aus der Notfallmedizin wissen wir aus erster Hand, auf was es in medizinischen Notfallsituationen ankommt!
Viele erlebte Situationen in unseren persönlichen Rucksäcken, die nicht hätten ausgehen müssen, wie sie es taten, sind unser persönlicher Antrieb, für unser Tun.
Aus diesem Grund stellen wir Ihnen diese vertieften Informationen auf dieser Website gerne auch kostenlos zur Verfügung.
"Ausschliesslich bestehend aus Profis aus der Notfallmedizin und medizinisch verantwortet von der Co-Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin, Dr. med. Barbara Schild, sind wir als Prominis GmbH ein Garant, wenn es um das Thema Notfallmedizin geht.
Als Praktiker aus der Notfallmedizin wissen wir aus erster Hand, auf was es in medizinischen Notfallsituationen ankommt!
Viele erlebte Situationen in unseren persönlichen Rucksäcken, die nicht hätten ausgehen müssen, wie sie es taten, sind unser persönlicher Antrieb, für unser Tun."
Gerhard Moser, dipl. Rettungssanitäter HF und Geschäftsführer Prominis GmbH
Gerhard Moser, dipl. Rettungssanitäter HF
Prominis GmbH
Thunstrasse 8
3700 Spiez
Schweiz
📞 033 533 73 74
📧 [email protected]
🖥 www.prominis.ch
Jetzt Ratgeber sofort per E-Mail erhalten!
✅ Worauf Sie bei der Anschaffung von Defibrillatoren achten müssen
✅ Wie Sie laufende Unterhaltskosten minimieren
✅ Tipps, wo der Defi platziert werden soll
✅ Was das Arbeitsgesetz dazu sagt
✅ Echtes Profiwissen
Jetzt Ratgeber per E-Mail erhalten!
Jetzt Checkliste sofort per E-Mail erhalten!